Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild: Aufhebung von Kerngebieten in Brandenburg

Veröffentlicht am 06.04.2023

Insgesamt wurden bislang in Brandenburg 3.041 geschossene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.

Vater und Sohn stehen im Wald auf einem Weg, der mit einer Schranke verschlossen ist. An der Schranke sind Schilder mit Warnhinweisen vor der Afrikanischen Schweinepest angebracht. (Symbolbild: iStock/gabort71)
Vater und Sohn stehen im Wald auf einem Weg, der mit einer Schranke verschlossen ist. An der Schranke sind Schilder mit Warnhinweisen vor der Afrikanischen Schweinepest angebracht. (Symbolbild: iStock/gabort71)

Seit mehreren Monaten wurden in den von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Prignitz sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) keine neuen ASP-Fälle festgestellt. Damit können die dort ausgewiesenen Kerngebiete und Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben werden. So muss insbesondere keine Fallwildsuche mehr durchgeführt werden, bevor eine Fläche bewirtschaftet wird. Bei einem Besuch im Landkreis Barnim würdigte die Leiterin des ASP-Krisenstabs Antje Töpfer die Bekämpfungsmaßnahmen in den Landkreisen und entfernte gemeinsam mit Landrat Daniel Kurth symbolisch ein ASP-Warnschild.

Seit September 2020 wurde die ASP aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Daraus resultierten bisher elf Kerngebiete, drei dieser Kerngebiete konnten bereits im vergangenen Jahr aufgehoben werden.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer: „Dass wir weitere vier Kerngebiete auflösen können, ist ein großer Erfolg, den wir der konsequenten Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen durch die betroffenen Landkreise zu verdanken haben. Mein Dank gilt auch dem Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes, dem Landeslabor Berlin-Brandenburg, der Jägerschaft, der Bundeswehr, der Feuerwehr, dem THW, Landwirten, Zaunbaufirmen und unzähligen Freiwilligen in den betroffenen Regionen. Mit ihrer Ausdauer beim Marathon in Richtung Seuchenfreiheit leisten Sie alle einen unschätzbaren Dienst nicht nur für das Land Brandenburg, sondern auch für die westlich gelegenen Bundesländer und für ganz Westeuropa. Mit umfangreichen Zaunbaumaßnahmen, Wildschweinentnahmen und Fallwildsuchen in diesen Landkreisen ist es gelungen, die Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen zu stoppen und bis zum ASP-Schutzkorridor zurückzudrängen. Für die Bekämpfungsmaßnahmen hat das Land den Kreisen bereits Kosten in Höhe von rund 93 Millionen Euro erstattet.“

Daniel Kurth, Landrat des Landkreises Barnim: „Die Afrikanische Schweinepest stellt uns seit nunmehr zwei Jahren vor gewaltige Herausforderungen. Insbesondere für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, aber auch für die im nördlichen Barnim ansässigen Bürgerinnen und Bürger, Ausflügler, Pilzsammler und viele mehr sind die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Durch intensive und frühzeitig begonnene Anstrengungen, vor allem beim Bau von Schutzzäunen, aber auch bei der Entnahme von Wildschweinen sowie der kontinuierlichen Fallwildsuche, ist es gelungen, die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Mein Dank gilt dem Land sowie insbesondere den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die uns bei der Bekämpfung der ASP so tatkräftig unterstützt haben. Neben einer Vielzahl an Freiwilligen haben hierzu maßgeblich der Landesbetrieb Forst sowie die Jägerinnen und Jäger aus der Region beigetragen. Letztere werden mit der kontinuierlichen Entnahme von Wildschweinen auch in den kommenden Monaten einen entscheidenden Anteil daran haben, die erreichten Erfolge zu sichern.“

Verstärkte Entnahme, Freilandhaltung möglich, Zäune bleiben bestehen

Die ausgewiesenen Kerngebiete (Kerngebiete 2, 4, 7, 9) werden per Allgemeinverfügung durch die Landkreise aufgehoben. Die betroffenen Landkreise können für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Einzelheiten sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise zu entnehmen. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen ist grundsätzlich wieder in den von den Veterinärämtern definierten Gebieten und mit Zustimmung des Landkreises möglich, vorausgesetzt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen werden durch die Tierhalter erfüllt. Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II sind jedoch erst mit deren Aufhebung möglich.

In der sich nun anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.

Antje Töpfer: „Trotz dieser positiven Entwicklung muss dennoch jederzeit mit neuen Fällen der Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild gerechnet werden. Vor allem beschädigte, entwendete oder nicht geschlossene Schwarzwildbarrieren sind die Ursache dafür. Jeder neue ASP-Fund in den betroffenen Gebieten würde uns auf dem Weg zur Seuchenfreiheit um Monate zurückwerfen. Wir haben einen wichtigen Schritt in Richtung Tilgung der Seuche gemacht, die Seuchenbekämpfung ist jedoch noch nicht beendet. Die Bekämpfungsmaßnahmen laufen weiter und die Wildschweinbarrieren müssen unbedingt weiter funktionsfähig bleiben, bis die Sperrzone II aufgehoben worden ist. Ich bitte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die Tore nach dem Passieren der ASP-Schutzzäune wieder zu schließen. Die Erfolge im Kampf gegen die Seuche dürfen nicht gefährdet werden.“

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)