Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein bis Ende 2024 erlaubt

Veröffentlicht am 24.01.2024

Maßnahmen zur Kontrolle der invasiven Art gemäß EU- und Bundesnaturschutzrecht sollen unerwünschte Ausbreitung der invasiven Art verhindern

Ein Chinesischer Muntjak (Muntiacus reevesi) – hier zu sehen ein männliches Tier. (Symbolbild: iStock/MikeLane45)
Ein Chinesischer Muntjak (Muntiacus reevesi) – hier zu sehen ein männliches Tier. (Symbolbild: iStock/MikeLane45)

Die Allgemeinverfügung für den Abschuss des Chinesischen Muntjaks in Schleswig-Holstein wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Dies geschieht, wie der Landesjagdverband Schleswig-Holstein mitteilt, vor dem Hintergrund der unerwünschten Ausbreitung dieser invasiven Art, deren Etablierung nach EU-Verordnung 1143/2014 und § 40a BNatSchG verhindert werden soll. Muntjaks, die in dichtem Unterholz in Wäldern leben, stellen eine potenzielle Bedrohung für die heimische Flora und Fauna dar, insbesondere durch Nahrungskonkurrenz zu Rehwild und selektiven Fraß von Jungpflanzen.

Die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Umwelt (LfU), die am 18. Dezember 2023 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde und am 09. Januar 2024 in Kraft trat, erlaubt den Abschuss dieser Art unter bestimmten Bedingungen. Jagdausübungsberechtigte müssen dabei den Muttertierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG beachten und dürfen sich erlegte oder verendete Tiere aneignen.

Für die Jagdausübung sind ausschließlich Jagdlangwaffen zulässig, die den jagd- bzw. waffenrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die verwendete Büchsenmunition muss eine Auftreffenergie von mindestens 1.000 Joule auf 100 Meter aufweisen, entsprechend der Anforderungen für „rehwildtaugliches Kaliber“. Zudem ist es erforderlich, erlegte Tiere, die zu Lebensmittelzwecken verwendet werden sollen, auf Trichinen untersuchen zu lassen. Funde von verendeten Tieren sowie erlegte Exemplare müssen an das LfU gemeldet werden.

Die Allgemeinverfügung, die einen wichtigen Beitrag zum Schutz heimischer Ökosysteme leistet, bleibt bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Weitere Details können der vollständigen Allgemeinverfügung entnommen werden.