Rotwild im Schnee (Foto: DREAMONTRAVEL)
Die 1999 erlassene Rotwildrichtlinie wurde nach über 20 Jahren teilweise neu gefasst und modernisiert. Dabei sind zahlreiche Anregungen der Rotwildexperten des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg (LJV) mit eingeflossen.
Auch wenn in der Neufassung der Rotwild-Richtlinie nicht alle Vorstellungen des LJV für ein zeitgemäßes Rotwildmanagement umgesetzt werden konnten, werden doch einige richtungsweisende Änderungen berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:
Hirschkälber,
die Klasse III, das sind alle Hirsche ohne eine Krone (d. h. z. B. auch zurückgesetzte Hirsche vom 12. Kopf!).
Unter der Klasse II laufen alle Hirsche mit mindestens einer Krone bis ein-schließlich 9. Kopf.
Die Klasse I beinhaltet alle Hirsche mit mindestens einer Krone ab 10. Kopf und älter.
Mancher gestandene Rotwildjäger muss hier umdenken: Ein zurückgesetzter Hirsch vom 12. Kopf, der keine Krone mehr hat, ist künftig kein Ia-Hirsch mehr, sondern ein Hirsch der Klasse III.
Mit der neuen Rotwildrichtlinie ist ein erster wichtiger Schritt für einen zukunftsträchtigen Umgang mit dem baden-württembergischen Wappentier gemacht. Für den Landesjagdverband müssen weitere folgen, v. a. eine Überarbeitung der Rotwildverordnung, die 2021 ins Rentenalter kommt.
Quelle: Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.