Jagd in Zeiten von Corona (Quelle: DJV)
Informationen zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangbeschränkungen in Kreisen und kreisfreien Städten mit hohem Inzidenzwert
Die Auslegungshinweise zur aktuell gültigen Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) wurden am 15.12.2020 veröffentlicht. Sowohl nach der CoKoBeV als auch den Auslegungshinweisen zufolge, gibt aus jagdlicher Sicht keine weiteren Einschränkungen.
Das bedeutet, dass folgende jagdliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der bereits bekannten Maßnahmen zur Einschränkung von persönlichen Kontakten und der Einhaltung der bekannten Hygieneregeln weiterhin möglich sind.
(Die Seitenzahlen geben Ihnen an, wo Sie die entsprechende Formulierung in den Auslegungshinweisen finden):
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Landkreisen mit einem hohen Inzidenzwert
In vielen Landkreisen wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen bereits nächtliche Ausgehbeschränkungen erlassen. Ausnahmen davon sind in den Allgemeinverfügungen der jeweiligen Landkreise vermerkt. Bisher sind bei den uns bekannten und bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung und Tierseuchenprävention von den Beschränkungen ausgenommen und somit die Jagd auf Schwarzwild zur Prävention vor der Afrikanischen Schweinepest auch in der Zeit der Ausgehbeschränkung weiterhin möglich. Eine Übersichtstabelle und Zusammenstellung der bereits veröffentlichten Allgemeinverfügungen der Landkreise finden Sie auf unserer Webseite https://ljv-hessen.de/corona-ausgangssperren-in-fuenf-landkreisen-und-einer-kreisfreien-stadt/.
Da die Lage sehr dynamisch ist und täglich neue Landkreise Ausgangsbeschränkungen erlassen, möchten wir Sie bitten, sich immer aktuell bei Ihrem Landkreis zu informieren und in den Allgemeinverfügungen nachzulesen, ob die Tierseuchenprävention zu den zulässigen Ausnahmen gehört.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und vor allem ganz viel Gesundheit!
Downloads:
Übersichtstabelle Corona-Regelungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten
Aktuelle Regelungen der Hessischen Landesregierung finden Sie unter www.hessen.de
5 Gedanken zu „Informationen zu Corona-Regeln und nächtlichen Ausgangbeschränkungen in Kreisen und kreisfreien Städten mit hohem Inzidenzwert“
3. Wichtig: Genehmigung von Drückjagden - Landesjagdverband Hessen e.V.
4. Genehmigung für Drückjagden zeitnah beantragen - mit Musterantrag - Landesjagdverband Hessen e.V.
Wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie mitteilt ergeben sich aus der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung neue Hinweise zu den Gesellschaftsjagden und den damit in Zusammenhang stehenden Übernachtungen.
Die Durchführung von Gesellschaftsjagden auf Schalenwild sind unter strenger Beachtung der Hygieneregeln weiterhin zulässig.
Der Veranstalter von Gesellschaftsjagden ist verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und für die Umsetzung zu sorgen. Das Konzept hat die konkreten Maßnahmen zu beinhalten, welche zur Umsetzung der 9. SARS-CoV-2 (bspw. Abstandsgebot, Maskenpflicht) dienen. Zusätzlich sollen weitergehende Maßnahmen getroffen werden, um die Infektionsgefahr zu minimieren. Für die Rückverfolgbarkeit muss der Name, die Anschrift und die Telefonnummer aller Personen dokumentiert werden, welche an der Jagd teilgenommen haben. Es gilt eine 4-wöchige Aufbewahrungsfrist der Teilnehmerliste, diese ist bei Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt auszuhändigen. Nach spätestens zwei Monaten sind die erhobenen Kontaktdaten zu löschen.
Im Freien besteht grundsätzlich eine Maskenpflicht! Ausnahme bestehen für Schützen und Jagdhelfer während der Drückjagd. Innerhalb von namentlich dokumentierten festen Gruppen von höchstens fünf Personen, die der Bergung des erlegten Wildes dienen, darf dabei auch der Mindestabstand unterschritten werden.
Die Zulässigkeit der Durchführung von Gesellschaftsjagden bezieht sich auf das unbedingt notwendige Maß, weshalb Strecke legen, Strecke verblasen, Bruchübergabe, gemeinsame Auswertung des Jagdtages sowie Schüsseltreiben unterbleiben muss!
Unabhängig vom Pandemiegeschehen gehört die Einzeljagd zu den systemrelevanten Tätigkeiten und darf weiterhin unter Beachtung der 9. SARS-Cov-EindV ausgeübt werden. Weitergehende Restriktionen und Beschränkungen können sich innerhalb der Landkreise und kreisfreien Städte ergeben, diese Verordnungen gilt es zusätzlich zu beachten!
Jagdteilnehmer sollten grundsätzlich aus dem Tagespendelbereich kommen. Die Beherbergung von auswärtigen Jagdgästen ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss entsprechend dokumentiert werden. Die genauen Regelungen finden unter den aktuellen Hinweisen im beigefügten pdf-Dokument.
AKTUELLE HINWEISE ZU GESELLSCHAFTSJAGDEN UNTER CORONABEDINGUNGEN
DRÜCKJAGD ZU CORONA-ZEITEN IN SACHSEN-ANHALT
ERLASS GESELLSCHAFTSJAGDEN UNTER CORONABEDINGUNGEN
HINWEISE SVLFG ZUR DURCHFÜHRUNG VON GESELLSCHAFTSJAGDEN UNTER CORONA-BEDINGUNGEN
Quellen: Landesjagdverband Sachsen-Anhalt und Landesjagdverband Hessen