Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn

Veröffentlicht am 15.02.2022

Wolfsrüde GW1924m aus Flandern in Aachen nachgewiesen

Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn
Wolfsgebiet Eifel-Hohes Venn

In der Nacht zum 15. Januar 2022 waren am Stadtrand von Aachen Schafe von einem Wolf angegriffen worden. Ein Lamm wurde getötet und weitgehend aufgefressen, das Mutterschaf so schwer verletzt, dass es vom Tierarzt eingeschläfert werden musste. Anhand genetischer Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen einen Wolf als Verursacher ermitteln.

Der Wolfsrüde mit der Kennung GW1924m stammt aus dem Rudel Hechtel-Eksel im belgischen Flandern, wo er bereits am 28. Oktober 2020 erstmals genetisch erfasst worden war. Dieses Rudel mit den Elterntieren GW1479f („Noella“) und GW979m („August“) hatte im Jahr 2020 erstmals vier Welpen, von denen zwei im Oktober 2020 in Belgien bei Verkehrsunfällen getötet wurden.

Hintergrund:

Wölfe verlassen bis spätestens dem Ende des zweiten Lebensjahres das elterliche Rudel und wandern auf der Suche nach einem Geschlechtspartner und einem eigenen Territorium z.T. mehrere hundert Kilometer weit. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei allen Beobachtungen am 15. Januar 2022 um dasselbe Individuum. Der aktuelle Verbleib des Wolfs ist nicht bekannt.

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Anträge auf Entschädigungszahlung und auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind seit dem 01. Januar 2022 an die Landwirtschaftskammer NRW zu richten.

Die Stadt Aachen liegt in der Pufferzone zum Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn. Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert.

Quelle: LANUV