DJV bietet kostenlose Erstberatung im Erbrecht

Veröffentlicht am 01.12.2022

Der telefonische Service gilt für Mitglieder der 15 Landesjagdverbände. Ein gedruckter Leitfaden enthält Informationen, Mustervorlagen und gesetzliche Länderregelungen. Zahlreiche Jägerprojekte können durch Schenkung oder Vermächtnis unterstützt werden.

Mit Vermächtnissen oder Schenkungen vielfältige Projekte der Jägerschaft unterstützen. (Quelle: DJV)

Mitglieder der Landesjagdverbände unter dem Dach des Deutschen Jagdverbands (DJV) erhalten auf Anfrage eine kostenfreie telefonische Erstberatung durch den auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt Andreas Alfred Brandt. Ausführliche Informationen zum Thema bietet der Erbrechtsleitfaden „Nach dem letzten Halali“. Enthalten sind beispielsweise Mustertexte für eine Erbeinsetzung, Vermächtnisregelungen sowie Vollmachten und Informationen, die für das Vererben von Waffen wichtig sind. Auch der Umgang mit Pachtverträgen im Todesfall ist Thema.

Die rund 30 Seiten starke Broschüre „Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur“  stellt verschiedene Projekte von DJV und 15 Landesjagdverbänden vor, die Jägerinnen und Jäger durch Schenkungen und Vermächtnisse unterstützen können. Die Projekte sind vielfältig: etwa die Deutsche Wildtierrettung e. V., die Naturlandgesellschaft des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg, das brandenburgische Schreiadlerprojekt, ProNatur Schleswig-Holstein oder die Stiftung Lebensraum Thüringen. Der DJV bittet als Dachverband um Unterstützung für seine Bildungsinitiative „Lernort Natur“.

Die Unterlagen können kostenfrei per E-Mail unter erbschaft@jagdverband.de angefordert werden. Telefonische Auskunft bietet DJV-Ansprechpartner Jürgen Semmelsberger. 

Quelle: Deutscher Jagdverband (DJV), 1. Dezember 2022, Berlin