ASP-Verdachtsfall außerhalb der bisherigen Kernzone

Veröffentlicht am 02.12.2021

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein weiterer Verdachtsfall auf die Afrikanische Schweinepest entdeckt worden. Der Fundort liegt außerhalb der bisher eingerichteten Kernzone des Restriktionsgebietes und unmittelbar im Grenzgebiet zum Nachbarland Brandenburg – Merkblatt mit Hygieneregeln veröffentlicht

Bache mit Frischling (Symbolbild: jhenning)
Bache mit Frischling (Symbolbild: jhenning)

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein weiterer Verdachtsfall auf die Afrikanische Schweinepest entdeckt worden. Der Fundort liegt außerhalb der bisher eingerichteten Kernzone des Restriktionsgebietes und unmittelbar im Grenzgebiet zum Nachbarland Brandenburg.

Afrikanische Schweinepest: Hygieneregeln für die Jagd

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand bei Marnitz (LK Ludwigslust-Parchim) wenden sich Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, und der Präsident des Landesjagdverbandes, Dr. Volker Böhning, mit wichtigen Hygieneregeln für die Jagd außerhalb der Restriktionsgebiete an die Jägerinnen und Jäger im Land. Dafür haben das Land und der Verband gemeinsam ein Merkblatt (siehe Anhang) erarbeitet, das nun kurzfristig an die Jägerschaft verteilt und auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht wird.

„Um den ASP-Virus nicht unbeabsichtigt zu verbreiten ist es wichtig, dass alle Menschen, die in irgendeiner Form mit Wildschweinen in Kontakt kommen, mit den typischen Krankheitssymptomen vertraut sind und sich an gewissen Grundregeln halten. Dieses Virus ist eine erhebliche Gefahr für unsere Wildschweine, aber auch für die Landwirte mit den Schweinebeständen. Der wirtschaftliche Schaden ist bereits heute enorm. Nehmen Sie die Gefahr ernst und helfen Sie durch Ihr persönliches Handeln, dem Virus Einhalt zu gebieten“, betonte Backhaus.

Zitat Dr. Böhning: „Die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern sind sich ihrer wichtigen Rolle bei der Seuchenprävention und Seuchenbekämpfung bewusst. Sie müssen weiterhin, wie auch schon in der Vergangenheit, das Schwarzwild stark bejagen. Dabei sollte sie am Monitoringprogramm beteiligt werden. Das Virus kennt keine Kreis- und Ländergrenzen. Deshalb müssen alle Ebenen von Politik und Verwaltung auf Kreis- und auf Landesebene künftig konsequent und transparent zusammenarbeiten.“

Die Veterinärbehörden im Landkreis Rostock und im Landkreis Ludwigslust-Parchim haben mit den jeweils erlassenen Allgemeinverfügungen Festlegungen zur Jagd in den Restriktionsgebieten getroffen. Diese Allgemeinverfügungen sind auf den jeweiligen Internetseiten der Landkreise veröffentlicht.

Anlagen

Merkblatt ASP-Hygieneregeln für die Jagd (PDF, 0,85 MB)

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 02. Dezember 2021, Schwerin