Neue Regelung zur revierübergreifenden Nachsuche

Veröffentlicht am 04.02.2023

Bayerisches Hundewesen erhält breite Unterstützung durch Landwirtschaftsministerium

Ein Hannoverscher Schweißhund. (Symbolbild: e2grafikwerkstatt)
Ein Hannoverscher Schweißhund. (Symbolbild: e2grafikwerkstatt)

Bei der gestrigen Sitzung des Obersten Jagdbeirats im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde die neue Regelung zur revierübergreifenden Nachsuche behandelt. Hierzu kam es, da BJV-Präsident Ernst Weidenbusch im Landtag eine Änderung des Jagdgesetzes erwirkt hatte, so dass dieses längst überfällige Thema endlich geregelt werden kann. In der Sitzung lobte Präsident Weidenbusch den vom Ministerium vorgestellten Entwurf der künftig geltenden Rechtsverordnung.

Die Anregungen des BJV und der Experten Karl Walch (Präsident des JGHV), Jürgen Schlüter (Vorsitzender Verein Hirschmann), Reinhard Scherr (Vorsitzender Klub Bayerischer Gebirgsschweißhund) und Peter Fickentscher (Vorsitzender Verein Dachsbracke) wurden vom Ministerium übernommen. Abweichende Positionen eines fünften Verbandsvertreters fanden keine Berücksichtigung. Das Landwirtschaftsministerium sagte zu, das Inkrafttreten zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzustreben; nur in Randfragen gibt es noch Klärungsbedarf.

In der Sitzung überreichte Ernst Weidenbusch der Leiterin der Jagdabteilung im Ministerium auch die neue Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfungsordnung (QBPO), zur Prüfung und mit der Bitte um Übernahme für den Freistaat.

Quelle: BJV