Gefahr gebannt: Bayerns Jäger dürfen weiterhin Schleppwild für die Hundeausbildung nutzen

Veröffentlicht am 31.01.2023

Eine Unsicherheit, die vielen bayerischen Hundeführer Bauchschmerzen bereitete, konnte nun durch das Präsidium des Bayerischen Jagdverbands (BJV) ausgeräumt werden.

Ein Magyar Vizsla apportiert eine Stockente aus einem Gewässer. (Symbolbild: Anna-f)
Ein Magyar Vizsla apportiert eine Stockente aus einem Gewässer. (Symbolbild: Anna-f)

Durch verschiedene Umstände kam es zu der Situation, dass bayerische Schleppwildhändler zwischenzeitlich kein Schleppwild mehr zur Hundeausbildung verkaufen durften, berichtet der Bayerische Jagdverband (BJV) in einer Pressemitteilung. Einer dieser Gründe war eine Auslegung der Regelungen über Tierische Neben- und Folgeprodukt, welche die Verwendung von Schleppwild nicht vorsah. Demnach bräuchten Jäger eine Genehmigung ihrer Behörde für den Kauf, die Verwendung sowie die Entsorgung von Schleppwild zur Hundeausbildung.

Dank intensiver Gespräche mit Umweltminister Thorsten Glauber, in dessen Ministerium die Zuständigkeit fällt, konnte das Problem gelöst werden. Laut BJV können jetzt sowohl die Schleppwildhändler als auch die Hundeführer sich sicher sein, dass sie auch ohne rechtliche Konsequenzen künftig Hunde ausbilden können. Es genügt völlig, wenn der Schleppwildhändler bei seiner Behörde registriert ist. Damit herrscht auch Rechtssicherheit für die Hundeführer, welche ihr Schleppwild bei diesem Händler beziehen.

Hintergrund

Schleppwild wird in der Jagdhundeausbildung eingesetzt, um die jungen Hunde auf ihre späteren Aufgaben bei den Arbeiten nach dem Schuss, insbesondere beim Apportieren, auszubilden und vorzubereiten.