Aujeszkysche Krankheit bei Jagdhund nachgewiesen
Für Menschen ungefährlich, für Hunde aber immer tödlich: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat bei einem Jagdhund die Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier wurde zuvor bei einer Jagd im Rhein-Hunsrück-Kreis (RLP) eingesetzt und hatte dabei Kontakt zu Wildschweinen.
Das Hauptreservoir des Erregers der Aujeszkyschen Krankheit sind Schweine. Dank intensiver Bemühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die Krankheit in den Hausschweinebeständen in Deutschland zu tilgen, bei Wildschweinen tritt sie jedoch vereinzelt noch auf. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber vor, dass sich Jagdhunde bei Wildschweinen infizieren. In Rheinland-Pfalz wurde das Virus zuletzt 2017 bei Jagdhunden aus den Landkreisen Kusel und Bernkastel-Wittlich nachgewiesen.
Für Hunde, einige andere Fleischfresser und für Rinder verläuft eine Infektion mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Das auffälligste Symptom bei infizierten Hunden ist der intensive Juckreiz an Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren. Die Symptome treten nach einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen auf. Mit fortschreitender Erkrankung können Apathie, Fieber, Schluckbeschwerden, Atemnot, Bewegungsstörungen und Lähmungserscheinungen hinzukommen. Der Tod tritt gewöhnlich ein bis drei Tage nach Einsetzen der ersten klinischen Anzeichen ein. Eine Impfung gegen die Aujeszkysche Krankheit gibt es für Hunde nicht.
Hauptinfektionsquelle für Hunde ist die Verfütterung von rohem Schweinefleisch oder der direkte Kontakt zu infizierten Wildschweinen. Dieser ist bei der Jagd zwar nicht immer zu vermeiden, doch sollten Jäger ihre Hunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine entnommenen Innereien roh verfüttern.
Die Krankheitssymptome bei Hausschweinen variieren in Abhängigkeit vom Alter der Tiere von zentralnervösen Erscheinungen mit hohen Todesraten bei Jungtieren bis hin zu klinisch unauffälligen Infektionen bei erwachsenen Tieren. Bei Hausschweinen in Freilandhaltung muss unter anderem sichergestellt sein, dass kein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Sollte das Virus in einen Bestand eingeschleppt werden, drohen massive wirtschaftliche Schäden.
Informationen gibt es auch im Merkblatt zur für Jäger.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, 11. November 2020, Koblenz