Rheinland-Pfalz wählt: Und wen wählen Jäger?

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Rheinland-Pfalz wählt – Und wen wählen Jäger?

In Rheinland-Pfalz werden am 13. März die 101 Abgeordneten des 17. Landtages gewählt. 14 Parteien werben um die Stimmen der gut drei Millionen Wahlberechtigten.

Vor einem Jahr redete alles über die Schiersteiner Brücke und den Zustand der Straßen in Rheinland-Pfalz. Dann dominierte die Griechenland-Rettung die Agenda. Schließlich kam mit Wucht die Flüchtlingsdebatte. Das Thema Flüchtlinge beherrscht den Wahlkampf in Rheinland-Pfalz. Auch schaut alles auf das Duell der beiden Spitzenkandidatinnen, Malu Dreyer (SPD) und Julia Klöckner (CDU).

Wer in den Wahlprogrammen nach Themen wie Jagd, Waffengesetz oder Tierschutz sucht, muss sich anstrengen, um fündig zu werden. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz hat seine Hausaufgaben gemacht und die derzeit im Landtag vertretenen Parteien zu aktuellen Themen der Jagdpolitik im Lande befragt

Anpassung der jagdrechtlichen Regelungen

Die Notwendigkeit einer Anpassung der jagdrechtlichen Regelungen wird parteiübergreifend nicht gesehen.

Die SPD bringt es auf den Punkt: Durch die Föderalismusreform hat sich die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jagdrechts deutlich verändert. Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeit zur konkurrierenden Gesetzgebung als erstes Bundesland im Jahr 2010 genutzt und ein eigenständiges umfassendes Landesjagdgesetz geschaffen. Dabei wurden die Kritikpunkte der Jägerschaft am Entwurf berücksichtigt, und es ist aus SPD-Sicht ein ausgewogenes Gesetz entstanden, welches die Interessen von Jägern und Landnutzern gleichermaßen im Blick hat. Insbesondere wurde die Eigenverantwortung der Flächeneigentümer und der Jagdausübungsberechtigten gestärkt. Deshalb strebt die SPD keine Änderung des Landesjagdgesetzes an.

Dies sieht die CDU nicht anders, wenngleich sie etwa die Kirrverordnung „in der Praxis“ überprüfen will. Sie unterstützt zudem die Novellierung des Bundesjagdgesetzes, bei der es insbesondere um die Reduzierung des Bleigehaltes, den Schießnachweis sowie eine Neuregelung der Anforderungen an die Jägerprüfung geht. Sollte eine Einigung erzielt werden, würde die CDU sich diesen Vorgaben anschließen. Was immer das auch inhaltlich heißen wird.

Im Wahlprogramm der FDP befindet sich eine beachtenswerte Aussage. Sie fordert die Gleichrangigkeit von Forst-, Jagd- und Naturschutzgesetzgebungen, damit Jäger ihrem Auftrag zur nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt nachkommen können.

Verschlechterung der Biodiversität in Offenlandbereichen

Generell fällt auf, dass Jagd als Jagd auf Schalenwild und damit als ein Aspekt der Waldbewirtschaftung verstanden wird. Deshalb verweist der Landesjagdverband zu Recht auf die Verschlechterung der Biodiversität in Offenlandbereichen und fragt die Parteien nach konkreten Möglichkeiten zur Verbesserung. Es lohnt sich, die Antworten in voller Länge zu lesen, weil die generelle Ausrichtung der Parteien für den ländlichen Raum daraus ableitbar ist.

SPD: „Die Situation der angesprochenen Arten hat sich deutlich verschlechtert und ist in der Tat besorgniserregend. Dabei stehen Hase und Rebhuhn nur stellvertretend für eine Vielzahl von Wirbeltieren und Insekten, die auf diese Lebensräume angewiesen sind. Eine Vielzahl von Faktoren hat diese Entwicklung verursacht. Eine wesentliche Ursache ist, dass sich die Strukturen der Landwirtschaft verändert haben. Dabei ist dem einzelnen Landwirt, der sich auf einen verändernden Markt einstellen muss, kein Vorwurf zu machen. Dennoch müssen die Lösungen in diesem Bereich vor allem mit der Landwirtschaft entwickelt werden. Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz und mit den Förderprogrammen des Landes schaffen wir Anreize für ökologisch wertvolles Offenland. Die Jäger in Rheinland-Pfalz leisten ihren Beitrag, um die Strukturvielfalt in unserer Landschaft zu fördern. Von diesen Maßnahmen profitieren nicht nur die jagdbaren Arten; vielmehr dienen sie der biologischen Vielfalt insgesamt.“

CDU: „In Zusammenarbeit mit den Jagdausübungsberechtigten, der Landwirtschaft und dem Landesjagdverband wollen wir die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes diskutieren, um die Chancen zur Verbesserung des Lebensraumes für gefährdete Arten wie Hase, Rebhuhn oder Fasan zu stärken. Die Jagdausübungsberechtigten und die Jagdpächter müssen dabei Hand in Hand und auf freiwilliger Basis bei der Biotopverbesserung und Hegemaßnahmen zusammenarbeiten. Staatliche Zwänge lehnen wir ab.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Der Anspruch von Bündnis90/Die Grünen in Rheinland-Pfalz ist es, als erstes Bundesland die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie umzusetzen. Mit dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Landesnaturschutzgesetz haben wir den Schutz unserer Wiesen und Weiden sowie den Artenschutz gestärkt und leisten mit unserer Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz einen wichtigen Meilenstein zum Artenschutz. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden insbesondere durch Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zur ökologischen Verbesserung bestehender land- und forstwirtschaftlicher Flächen umgesetzt. Dadurch treten Ausgleichsmaßnahmen nicht selber in Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen. Zudem können jetzt Ausgleichsmaßnahmen gezielt sowohl zum Schutz des Grünlandes als auch zu Renaturierungszwecken an Gewässern eingesetzt werden. Einen hohen Stellenwert nimmt der Grünlandschutz im Landesnaturschutzgesetz ein. In den vergangenen zehn Jahren sind allein in Rheinland-Pfalz 22.000 Hektar Grünland verschwunden. Deshalb sind Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich nun als gesetzlich geschützte Biotope definiert. Umwandlungen solcher Flächen in Ackerland stehen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Dabei setzen wir auf finanzielle Anreize: Landwirten, denen eine Umbruchgenehmigung für wertvolles Grünland versagt werden soll, muss künftig die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen, Kompensationsmaßnahmen oder Ersatzgeld angeboten werden. Die Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie fördern wir im Landesnaturschutzgesetz insbesondere über eine Stärkung des Artenschutzes. Dazu zählt unter anderem zur Brutzeit der Schutz der Nester von gefährdeten Vogelarten, wie beispielsweise Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke und Uhu etc.“

Verschärfung des Waffenrechts

Eine Verschärfung des Waffenrechts ist für SPD und CDU kein Thema, da legale Waffenbesitzer kein Problem darstellen. Bündnis 90/Die Grünen sehen das anders. Lesen Sie, auch zwischen den Zeilen:
„Nicht nur die Bedrohung durch Terroranschläge, sondern auch der alltägliche Kampf gegen Kriminalität stellen die EU-Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen. Die effektive Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen ist dabei eine wichtige staatliche Aufgabe. Dies gilt insbesondere für die halbautomatischen Waffen. Wir teilen die Ansicht der EU, dass klar definiert werden muss, welche Waffen besonders gefährlich sind. In Fragen der Deaktivierung, Registrierung und Markierung von Waffen und Munition, des Handels von Waffen im Internet und des behördlichen Informationsaustauschs bestanden nach der jetzigen Richtlinie noch erhebliche sicherheitsrelevante Regelungslücken, weshalb hier nachzusteuern ist. Letztlich ist für uns die Sicherheit der Bevölkerung maßgebend.“

Jagdsteuer

Und die Jagdsteuer? Die CDU will sie abschaffen. Die SPD verweist auf das eigene Ermessen der Landkreise und kreisfreien Städte. Bündnis 90/Die Grünen sehen in ihr eine der wenigen Möglichkeiten der Landkreise, eigene Einnahmen zu generieren. Und das soll auch so bleiben.

Die großen Aufreger in diesem Wahlkampf sind die Themen um die Jagd nicht. In den meisten Programmen taucht Jagd noch nicht mal am Rande auf. Spannender wird es mit Sicherheit in den die Jagd berührenden Rechtskreisen wie Tier- und Naturschutz werden. In ihren Programmen bestätigen die Parteien die bekannten Positionen.

Der Kampf um die Vorherrschaft im ländlichen Raum ist auch in Rheinland-Pfalz längst entbrannt. Denn die von den Grünen vorangetriebene Jagdwende ist Teil eines umfassenden politischen Projektes. Die Grünen nennen es „ökologische Agrarwende“.

Es lohnt sich also, seine Wahlentscheidung im Hinblick auf die langfristigen Entwicklungen zu überprüfen.